Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Kauf von Waren bei NachWuchs Kindersecondhand
1.Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kaufverträge, die zwischen NachWuchs Kindersecondhand – Peggy Hartmann, John-Zenger-Straße 23, 69126 Heidelberg, E-Mail: [email protected] (nachfolgend „NachWuchs“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) abgeschlossen werden.
1.2 Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, NachWuchs hat diesen ausdrücklich zugestimmt.
1.3 Mit dem Kauf der Ware erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
2.Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Kaufvertrags
2.1 NachWuchs verkauft Kinderkleidung als Secondhand-Ware und Secondseason-Ware.
2.2 Die Waren im Laden stellen ein unverbindliches Angebot dar. Erst mit Zahlung des Kaufpreises und Übergabe der Ware kommt der Kaufvertrag zustande.
2.3 Die Preise sind verbindlich, sobald der Kaufvertrag zustande gekommen ist. NachWuchs behält sich vor, Preise jederzeit vor Vertragsabschluss zu ändern.
3.Preise und Zahlung
3.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Die Bezahlung erfolgt in bar, mit EC-Karte, Debit-Karte oder PayPal.
3.3 Banknoten mit einem Wert von 100 €, 200 € oder 500 € werden nicht akzeptiert.
3.4 NachWuchs stellt dem Kunden nach Kauf eine Rechnung (Kassenzettel) zur Verfügung.
4.Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von NachWuchs.
5.Rückgabe- und Umtauschrecht
5.1 Kunden können gekaufte Artikel innerhalb von 7 Kalendertagen gegen Vorlage des Kassenzettels und mit unbeschädigtem Etikett zurückgeben.
5.2 Die Rückgabe ist nur vor Ort in unserem Geschäft möglich.
5.3 Der Kaufpreis wird, außer für reduzierte Ware, in bar erstattet.
5.4 Für reduzierte Ware ist eine Rückgabe nur gegen einen Ladengutschein möglich. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
6.Gewährleistung und Haftung
6.1 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für gebrauchte Waren beträgt 12 Monate.
6.2 Da es sich um Secondhand-Ware handelt, stellen normale Gebrauchs- und Verbrauchsspuren keinen Mangel dar.
6.3 Die Haftung für Schäden, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von NachWuchs beruhen, ist ausgeschlossen.
7.Datenschutz und Vertraulichkeit
7.1 NachWuchs verarbeitet personenbezogene Daten von Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen.
7.2 Kunden, die sich für den Newsletter anmelden, erklären sich mit der Speicherung und Verarbeitung ihrer Daten zum Zwecke der Newsletter-Versendung einverstanden.
7.3 Die Einwilligung zum Newsletter kann jederzeit durch eine formlose Mitteilung (z. B. Abmeldelink im Newsletter oder per E-Mail) widerrufen werden.
7.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung und Datenschutzerklärung für Social Media von NachWuchs einsehbar.
8.Änderungen der AGB
8.1 NachWuchs behält sich vor, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Gesetzeslage oder Unternehmensstrategie) anzupassen.
8.2 Newsletter-Abonnenten werden über Änderungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert.
8.3 Sofern der Abonnent nicht innerhalb der Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht er, wird sein Newsletter-Abonnement beendet.
9.Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der AGB im Übrigen unberührt.
9.3 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von NachWuchs.
Stand 01.01.2025
1.Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Ankaufverträge zwischen NachWuchs Kindersecondhand – Peggy Hartmann, John-Zenger-Straße 23, 69126 Heidelberg (nachfolgend „NachWuchs“) als Käufer und privaten Verkäufern (nachfolgend „Lieferkunden“).
1.2 Die vorliegenden AGB gelten für alle Ankäufe von Secondhand-Ware durch NachWuchs. Diese AGB sind für alle Ankaufverträge verbindlich und werden mit der Abgabe der Ware als akzeptiert angesehen.
1.3 Mit der Abgabe der Ware erklärt sich der Lieferkunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
2.Termine
2.1 Abgabetermin: Der Abgabetermin ist der Zeitpunkt, an dem der Lieferkunde seine Ware zum Ankauf bei NachWuchs vorstellt.
2.2 Auszahlungstermin: Der Auszahlungstermin ist der Zeitpunkt, an dem der Lieferkunde den zuvor vereinbarten Ankaufspreis erhält.
2.3 Abholtermin: Der Abholtermin ist der Zeitpunkt, an dem der Lieferkunde die von NachWuchs nicht verwertbare Ware wieder abholt.
2.4 Die Annahme der Ware erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung. Spontane Warenanlieferungen ohne Termin werden nicht akzeptiert, da eine ordnungsgemäße Bearbeitung während des laufenden Betriebs nicht gewährleistet werden kann.
2.5 Pro Abgabetermin kann der Lieferkunde maximal 50 Artikel zum Ankauf anbieten. Ein neuer Abgabetermin kann frühestens nach Ablauf von zwei Wochen vereinbart werden.
2.6 NachWuchs behält sich das Recht vor, einem Lieferkunden nach wiederholtem Nichterscheinen zu einem vereinbarten Abgabetermin künftig keine weiteren Abgabetermine mehr anzubieten.
3.Vertragsgegenstand
3.1 NachWuchs kauft Secondhand-Ware von Privatpersonen an.
3.2 Der Lieferkunde versichert, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und er uneingeschränkter Eigentümer der angebotenen Ware ist. Er bestätigt, dass keine Rechte Dritter an der Ware bestehen.
3.3 Im Fall von Markenware übernimmt NachWuchs ausschließlich Originale. Der Lieferkunde versichert, dass es sich bei der von ihm angebotenen Ware um echte Markenware handelt und keine Verletzung von Marken- oder Plagiatsrechten vorliegt. Für Verstöße gegen diese Verpflichtung haftet der Lieferkunde in vollem Umfang und stellt NachWuchs von allen daraus resultierenden zivilrechtlichen Ansprüchen Dritter frei.
3.4 Anforderungen an die Ware:
3.5 NachWuchs behält sich das Recht vor, Ware ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Eine Ablehnung kann nicht nur aufgrund von Qualitätsmängeln erfolgen, sondern auch aufgrund mangelnder Nachfrage oder begrenztem Lagerbestand.
3.6 Da eine sorgfältige Sichtung der angebotenen Ware im laufenden Betrieb nicht möglich ist, überlässt der Lieferkunde NachWuchs die Ware für einen Bewertungszeitraum zur Prüfung.
4.Preisgestaltung & Ankaufbedingungen
4.1 Verkaufspreis (Bruttoverkaufspreis): Der Verkaufspreis ist der Endpreis, zu dem die Ware an den Endkunden verkauft wird. Er umfasst den Ankaufspreis, die gesetzliche Mehrwertsteuer (19 %) sowie den Erlös für NachWuchs.
4.2 Ankaufspreis: Der Ankaufspreis ist der Betrag, der dem Lieferkunden für die angekaufte Ware ausgezahlt wird.
4.3 NachWuchs bestimmt den Verkaufspreis und den Ankaufspreis einseitig. Falls der Lieferkunde einen bestimmten Ankaufspreis wünscht, muss er diesen unaufgefordert bei der Warenabgabe am Abgabetermin äußern. Falls der Lieferkunde keinen Ankaufspreis äußert, entscheidet NachWuchs eigenständig über den Ankaufspreis.
4.4 Der Lieferkunde kann zwischen zwei Ankaufspreis-Optionen wählen:
4.5 Der einmal vereinbarte Ankaufspreis ist ein Festpreis. Nachträgliche Änderungen des Verkaufspreises (z.B.: durch Rabatte, Aktionen oder Preisänderungen aufgrund von Inflation) haben keine Auswirkungen auf den bereits festgelegten und ausgezahlten Ankaufspreis.
5.Eigentumsübertragung
5.1 NachWuchs prüft die angebotene Ware und erstellt eine Bewertung. Der Lieferkunde erhält anschließend eine Rückmeldung mit einem unverbindlichen Angebot für den Ankaufspreis oder einer Mitteilung über den Verbleib nicht ankaufbarer Ware.
Ankauf
5.2 Der Lieferkunde erhält mit der Bewertung ein unverbindliches Angebot über den Ankaufspreis und hat 72 Stunden Zeit, den Ankauf durch NachWuchs gegenüber NachWuchs abzulehnen.
5.3 Mit der Annahme des Ankaufpreises geht das vollständige Eigentum an der Ware auf NachWuchs über.
5.4 Lehnt der Lieferkunde den Ankaufspreis ab, verpflichtet er sich, die Ware innerhalb einer Woche nach Zustellung des Angebots bei NachWuchs abzuholen. Die Terminvereinbarung für die Abholung obliegt dem Lieferkunden und muss eigenverantwortlich mit NachWuchs abgestimmt werden.
Spende
5.5 Falls bestimmte Artikel nicht angekauft werden können, erhält der Lieferkunde die Möglichkeit, diese an NachWuchs zu spenden.
5.6 Mit Annahme der Spendeoption geht das vollständige Eigentum an der gespendeten Ware auf NachWuchs über.
5.7 Lehnt der Lieferkunde die Spendeoption ab, verpflichtet er sich, die Ware innerhalb einer Woche nach Zustellung der Mitteilung abzuholen. Die Terminvereinbarung für die Abholung obliegt dem Lieferkunden und muss eigenverantwortlich mit NachWuchs abgestimmt werden.
Rückgabe nicht annehmbarer Ware
5.8 Falls bestimmte Waren von NachWuchs nicht angenommen werden können, erhält der Lieferkunde eine Information.
5.9 Der Lieferkunde verpflichtet sich, nicht annehmbare Ware innerhalb einer Woche nach Zustellung der Mitteilung abzuholen. Die Terminvereinbarung für die Abholung obliegt dem Lieferkunden und muss eigenverantwortlich mit NachWuchs abgestimmt werden.
5.10 Der Lieferkunde muss die Abholtermine selbst mit NachWuchs abstimmen. Erinnerungen durch NachWuchs erfolgen nicht. Spontane Abholungen ohne Termin sind nicht möglich.
5.11 Vereinbart der Lieferkunde keinen Abholtermin oder holt die Ware nicht zum Abholtermin oder innerhalb der Frist ab, verzichtet der Lieferkunde ausdrücklich auf sein Eigentumsrecht an der Ware. Die Ware geht in das Eigentum von NachWuchs über und kann nach eigenem Ermessen weiterverkauft, gespendet oder entsorgt werden. Es besteht kein Anspruch auf Vergütung oder Ersatz für die nicht abgeholte Ware.
5.12 NachWuchs kann aus Platz- und Organisationsgründen keine Erinnerungen an versäumte Abholtermine versenden.
6.Auszahlung
6.1 Der Lieferkunde muss zur Abholung des Ankaufspreises in bar den Personalausweis oder ein anderes Lichtbilddokument vorlegen.
6.2 Mit Zustimmung zum Ankaufspreis durch den Lieferkunden beginnt eine Frist von sechs Monaten, innerhalb derer der Lieferkunde den Ankaufspreis entweder in bar abholen oder eine Überweisung (via IBAN oder Paypal (Achtung: Paypal ist für den Lieferkunde Gebührenpflichtig, die Höhe der Gebühr legt PayPal fest, NachWuchs hat hier keine Einflussmöglichkeit)) beantragen kann.
6.3 NachWuchs ist aus organisatorischen Gründen nicht verpflichtet, an nicht abgeholte oder nicht überwiesene Ankaufspreise zu erinnern.
6.4 Summierte Ankaufspreise bis zu einem Betrag von 100 € können wahlweise in bar oder per Überweisung (via IBAN oder Paypal (Achtung: Paypal ist für den Empfänger, also dem Lieferkunde, gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr legt PayPal fest. NachWuchs hat hier keine Einflussmöglichkeit.)) ausgezahlt werden. Ankaufspreise über 100 € werden ausschließlich per Überweisung (via IBAN oder Paypal (Achtung: Paypal ist für den Empfänger gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr legt PayPal fest. NachWuchs hat hier keine Einflussmöglichkeit.)) ausgezahlt.
6.5 Für Überweisungen via IBAN muss der Lieferkunde seine Bankdaten fehlerfrei an NachWuchs übermitteln. NachWuchs übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständig übermittelte Bankdaten.
6.6 Für Überweisungen via PayPal muss der Lieferkunde seine EMail-Adresse fehlerfrei an NachWuchs übermitteln. NachWuchs übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständig übermittelte Daten. Achtung: Paypal ist für den Empfänger, also dem Lieferkunde, gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr legt PayPal fest. NachWuchs hat hier keine Einflussmöglichkeit.
6.7 Falls NachWuchs den Geschäftsbetrieb einstellt, werden die betroffenen Lieferkunden per E-Mail benachrichtigt und zur Abholung des Ankaufspreises innerhalb einer in der E-Mail festgelegten Frist aufgefordert. Erfolgt keine Abholung oder Übermittlung der Bankdaten zur Überweisung innerhalb der gesetzten Frist, verfällt der Anspruch auf den Ankaufspreis und das Guthaben geht in das Eigentum von NachWuchs über.
7.Haftung & Rückgabe
7.1 Sobald der Ankauf abgeschlossen und der Ankaufspreis vom Lieferkunden akzeptiert wurde, geht das Eigentum an der Ware unwiderruflich auf NachWuchs über. Eine Rückforderung oder Rückgabe der verkauften Ware ist ausgeschlossen.
7.2 NachWuchs übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, beschädigte oder nicht rechtzeitig abgeholte Ware, die vom Lieferkunden nicht innerhalb der festgelegten Frist abgeholt wurde. Die Verantwortung für die rechtzeitige Abholung der Ware liegt allein beim Lieferkunden.
8.Datenschutz
8.1 NachWuchs erhebt und speichert personenbezogene Daten der Lieferkunden zum Zweck der Abwicklung des Ankaufsprozesses und der Kommunikation im Rahmen der Vertragsdurchführung.
Gespeichert werden insbesondere:
8.2 Die Speicherung und Löschung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Regelungen der Datenschutzerklärung für Ankaufgeschäfte von NachWuchs.
9.Änderungen der AGB
9.1 NachWuchs behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus sachlich gerechtfertigten Gründen zu ändern, insbesondere bei:
9.2 Information über Änderungen
Änderungen der AGB werden den Lieferkunden rechtzeitig und in geeigneter Form mitgeteilt.
9.3 Widerspruchsrecht und Inkrafttreten
Sofern der Lieferkunde den geänderten AGB nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung widerspricht, gelten diese als angenommen. Im Falle eines Widerspruchs kann der Lieferkunde keine weiteren Waren an NachWuchs verkaufen.
10.Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
10.3 Sofern der Lieferkunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist der Sitz von NachWuchs ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis.
Stand 01.01.2025
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